Wirtschaftsmediation
Warum Wirtschaftsmediation mit Trialogis?
- weil wir selbst lange in Organisationen tätig waren
- weil wir Konflikte mit all ihren Begleiterscheinungen selbst erlebt haben
- weil wir wissen, wohin unerledigte Probleme zwischen Menschen führen
- weil wir uns seit 20 Jahren mit Wirtschaftsmediation beschäftigen
- weil wir seit 10 Jahren auch in gerichtsanhängigen Konflikten vermitteln
- weil wir uns auf der Suche nach neuen Herangehensweisen kontinuierlich weiterbilden
- weil wir Erfahrungen gerne teilen
Schreiben Sie uns eine kurze Nachricht, wir antworten so schnell wir können.
1. Innerbetriebliche (Wirtschafts-) Mediation
Dieses Einsatzgebiet der Wirtschaftsmediation beschreibt die Bearbeitung von Konflikten zwischen zwei oder mehreren Personen im Betrieb. Kolleg*innen, bei denen die Zusammenarbeit immer wieder zu Reibereien führt, Teams in denen Abläufe nicht so funktionieren, wie sich das alle wünschen, Führungskräfte, die sich im Bemühen um Lösungen überfordert sehen. Weitere Einsatzgebiete sind arbeitsrechtliche Themen, Mobbing und Fragen der Unternehmensnachfolge, insbesondere auch in Familienunternehmen.
2. Zwischenbetriebliche (Wirtschafts-) Mediation
Klärung und Lösung von Schwierigkeiten, die zwischen Organisationen entstanden sind, oft nach mehrfach gut funktionierender Zusammenarbeit. Klassiker sind Kunden – Lieferanten – Verträge, Kooperationen zwischen zwei Standorten einer Organisation oder auch Beziehungen zwischen verwandten Unternehmensteilen in Konzernen.
3. (Wirtschafts-) Mediation gerichtsanhängiger Verfahren
kooperative, auf die Zukunft ausgerichtete Gespräche unter Einbeziehung von Anwälten, wenn eine Auseinandersetzung zwischen Organisationen oder zwischen Gesellschaftern bereits zum Gang zu Gericht geführt hat.
Durch Wirtschaftsmediation kann oft rasch und effizient eine Klärung herbeigeführt werden. Ursachen und Zusammenhänge werden klarer, wechselseitiges Verständnis für Hintergründe wird hergestellt und die Beteiligten finden selbstverantwortlich zu Lösungen, die von allen mitgetragen werden können.
Gespräche, welche unter Leitung von Mediator*innen geführt werden, führen immer zu einer Verbesserung des Gesprächsklimas, fördern den Blick auf das Wesentliche und unterstützen eine lösungsorientierte Einstellung zwischen den Konfliktparteien.
Seit 2004 ist Mediation in Österreich durch das Zivilrechts-Mediations-Gesetz geregelt, was u.a. auch die Mediation gerichtsanhängiger Verfahren erleichtert (unabdingbare Verschwiegenheitspflicht der Mediator*innen, Fristenhemmung für Gerichtsverfahren).
Wirtschaftsmediation - Fallbeispiele
Bruderzwist im Hause H
Die Millionenerbin hatte für ihr Schloss eine umfangreiche Renovierung in Auftrag gegeben. Kurz bevor die Arbeiten – leider mit erheblichen Kostenüberschreitungen – beendet waren, verstarb die alte Dame. Die geliebte Tochter erbte das fast vollendete Prunkstück, der nicht bedachte Sohn haftete kraft Erbrecht mit für alle offenen Forderungen.
Warum zahlt der Kerl nicht?
Ein häufiges Streitthema zwischen Unternehmen ist die Nichtbezahlung von Lieferungen und Leistungen. So war es auch im Fall eines Bauprojektes, mit dem Bauträger A seinen langjährigen Kooperationspartner Baumeister B beauftragt hatte. Mehrere Sanierungen hatten die beiden bereits erfolgreich abgewickelt.
Häufige Fragen & Antworten zur Wirtschaftsmediation
Wirtschaftsmediation ist Konfliktmanagement innerhalb oder zwischen Organisationen. Es können auch gerichtsanhängige Streitigkeiten in einer Mediation gelöst werden.
Mehr Information zum Thema Wirtschaftsmediation finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer.
Bei gerichtsanhängigen Verfahren ist es möglich, den Anwalt oder die Anwältin in die Mediation mitzubringen – wenn dies von beiden Seiten gewünscht wird und mit dem Mediator/der Mediatorin so vereinbart wurde.
Da eine Mediation fast immer zu einer Verbesserung der Gesprächs- und Vertrauensbasis führt, ist das Risiko sehr gering. Mediation trägt meist auch dann zur Lösungsfindung bei, wenn die vollständige Lösung nicht in der Mediation gefunden wird. Somit erspart die Mediation oft auch Zeit und Kosten in einem nachgelagerten Gerichtsverfahren.
Ja. Am BMJ eingetragene Mediator*innen unterliegen dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz. Dieses sieht eine Fristenhemmung vor, sodass ein allenfalls begonnenes Gerichtsverfahren während der Mediation „steht“ und nach einer allenfalls abgebrochenen Mediation fortgesetzt werden kann. Für die Details im Einzelfall sollten Sie sich mit Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin beraten.
Eingetragene Mediator*innen finden Sie auf der Liste des Bundesministeriums für Justiz. Es verfügen aber nicht alle über ausreichende Praxis in Mediation bzw. sind nicht alle auch in Wirtschaftsfragen tätig. Am besten nach der spezifischen Erfahrung und ggf. Referenzen fragen.
Es gibt viele gute Gründe, keine (Wirtschafts-) Mediation zu machen. Einer davon ist, wenn – z.B. als Präzedenzfall – ein Gerichtsurteil gewünscht wird. Ein anderer, wenn die internen Berichtswege einer Organisation es erschweren, dass ein Verhandlungsergebnis akzeptiert und wertgeschätzt wird. Auch massive persönliche Abneigungen gegenüber anderen Beteiligten können ein Grund sein, den Konflikt lieber anders (oder gar nicht) zu lösen. Auch dann, wenn keine weitere Arbeitsbeziehung oder Geschäftsbeziehung zu erwarten ist und ein Konflikt ausschließlich auf der Sachebene gelöst werden soll, ist der Sinn einer Mediation zu überdenken.