„Ich möchte mich auf diesem Weg nochmal herzlich für die Zusammenarbeit in der Rechtssache X bedanken. Darüber hinaus war es mir wichtig, der Richterin mitzuteilen, dass ich mit unserer Zusammenarbeit sehr zufrieden war. Ich werde gerne in zukünftigen Rechtssachen wieder auf Sie zukommen, wenn die Parteien dies ermöglichen.“
„Ich hatte heute nach meinem Urlaub den ersten Arbeitstag. Die „Wogen“ sind immer noch geglättet. Ihr habt wirklich eine super Leistung vollbracht. Für unsere Firma war es die erste Mediation und ich möchte auch in Zukunft gerne mit Euch zusammenarbeiten.“
„Wir waren vor ca. einem Jahr gemeinsam mit Frau X bei Ihnen zur Mediation. Wir wollten Ihnen nur mitteilen, Herr Y und ich, dass es uns sehr gut zusammen geht und wir waren auch tatsächlich diese Woche gemeinsam Essen und haben Herrn Yss 30. Geburtstag gefeiert. Danke für Ihre Unterstützung, dass wir gemeinsam an diesen Punkt ankommen durften.“
Wirtschaftsmediation
Wenn Konflikte festgefahren sind und Gespräche nicht mehr weiterführen, braucht es einen professionell begleiteten Rahmen. Wirtschaftsmediation bietet eine strukturierte und vertrauliche Möglichkeit, Konflikte ohne Gerichtsverfahren zu klären und tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln, die von allen Beteiligten selbst entschieden werden.
Wir begleiten Organisationen, Führungskräfte und Geschäftspartner:innen in anspruchsvollen Verhandlungssituationen. Mit unserer Erfahrung in Mediation und Konfliktprozessen machen wir Interessen sichtbar, lösen Blockaden und schaffen die Basis für tragfähige Entscheidungen.
Wirtschaftsmediation ist besonders sinnvoll, wenn …
- Gespräche festgefahren sind und Verhandlungen stocken
- wirtschaftliche oder rechtliche Konflikte rasch geklärt werden sollen
- Geschäftsbeziehungen erhalten werden sollen
- gerichtliche Verfahren vermieden oder eingeschränkt werden sollen
Konkrete Angebote:
Bereinigung innerbetrieblicher Spannungen (Führung, Nachfolgethemen, Teamkonflikte etc.)
- Eine Führungskraft wird von außen neu ins Unternehmen geholt. Das lange Jahre eingespielte Team hätte sich eine andere Leitung gewünscht. Unterschiedliche Verständnisse über Unternehmens- und Führungskultur werden sichtbar. Interessenunterschiede führen zu Spannungen.
- Die charismatische, von allen Mitarbeitenden geschätzte und geliebte Führungskraft geht in Pension oder geht einen neuen Karriereschritt. Große Fußstapfen bleiben zurück. Wer wird in sie treten können?
- Unterschiedliche Arbeitsstile, Persönlichkeitsstrukturen oder fachliche Zugänge … es gibt viele verständliche Gründe, sich in der Zusammenarbeit uneins zu werden. Die Freude an der Arbeit sinkt, Anfälligkeit für Krankenstände steigt, man denkt bereits an einen Jobwechsel, innere Kündigung geht auf Kosten der Arbeitsmoral. Und oft sind Missverständnisse der Motor von Konflikten.
Mediation zwischen Unternehmen, Kunden & Lieferanten
- Mehrere Jahre hat die Zusammenarbeit im beidseitigen Interesse geklappt. Und dann auf einmal ein Missverständnis, ein Fehler in der Auftragsabwicklung, zwei Beteiligte können nicht miteinander, Schuldzuweisungen folgen – und schon ist die Fortsetzung einer erfolgreichen Zusammenarbeit infrage gestellt.
- Egal ob Lebensmittelhandel oder Bauindustrie, Versicherungssparte oder Kfz-Branche – an jeder Schnittstelle lauert ein Missgeschick, das sich schnell zu einem handfesten Streit ausweiten kann. Beidseitiger Nutzen tritt in den Hintergrund und macht Platz für schlechte Stimmung, kostspieligen Stopp von Projekten und Kooperationen.
Arbeitsrechtliche Auseinandersetzungen (z.B. Arbeitgeber*in – Arbeitnehmer*in, Betriebsrat – Geschäftsleitung)
Ob individuelles Dienstverhältnis oder Betriebsvereinbarung – aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen werden soziale Spannungen und schnell ein handfester Konflikt am Arbeits- und Sozialgericht. Entscheidungen dauern lange, die Zeit der Unklarheit belastet die Zusammenarbeit zusätzlich. Und das Ergebnis trifft den Nagel für beide Seiten oft nicht auf den Kopf.
Konfliktlösung bei gerichtsanhängigen Verfahren in Kooperation mit Anwält*innen
Gerichtsanhängige Verfahren sind oft nicht nur mit langer Dauer verbunden, sondern stellen sich häufig als „Stellvertreterkriege“ heraus. Die eigentlich Betroffenen kommen spät, eingeschränkt oder gar nicht zu Wort. Anwält*innen und Richter*innen versuchen als Externe ihr Bestes, um den Streit zu einer gütlichen Entscheidung zu führen – und doch passt diese nicht in die Welt der Betroffenen. Die Entscheidungsautonomie der eigentlichen Expert*innen bleibt auf der Strecke.
Begleitung von Unternehmensübernahmen und familieninterner Nachfolgeplanung
- Der jahrzehntelange pionierhafte Aufbau hat zu wirtschaftlichem Erfolg und Anerkennung geführt. Nun wird es Zeit, an eine Übergabe zu denken. In der Zusammenarbeit zwischen Alt und Jung sowie ersten Gesprächen in der Sache werden unterschiedliche Sichtweisen über Unternehmensführung sichtbar.
- Familienunternehmen über mehrere Generationen sind nicht nur ein Erfolgsrezept ganzer Volkswirtschaften, sondern spielen sich auch auf mehreren Kanälen ab, weil die Rollen mannigfach sind: Eltern – Kinder, Vorgesetzte – Mitarbeiter, Vorgänger – Nachfolger, Eigentümer – Erben. Die Klärung von struktureller Unternehmensnachfolge geht einher mit familieninternen Erbschaftsthemen.
Einvernehmliche Erbschaftsverfügungen zwischen Erblasser*in und Erben
Die Boomers haben ihre Chance genützt und ein stolzes Vermögen, Liegenschaften, Wertgegenstände, Familienerbe, vielleicht auch Geldwerte geschaffen bzw. schon von ihren Vorgänger*innen bewahrt. Ihre Sorge gilt dem Erhalt dieser Werte innerhalb der Familie, Fairness gegenüber allen Erben, Wahrung des Ansehens für die erworbenen Verdienste. Die Millennials sind unter anderen Wertvorstellungen groß geworden, haben andere Ausbildungen genossen, haben einen anderen Blick auf die Herausforderungen und Qualitäten des (eigenen) Lebens und der Umwelt. Sie haben ihre Wohnsituation längst geregelt, der Bezug zu manchen Werten der Erblasser*innen ist anders. Und nun geht es um die Weitergabe von Werten, die unterschiedlich gesehen werden.
Wirtschaftsmediation - Fallbeispiele
Bruderzwist im Hause H
Die Millionenerbin hatte für ihr Schloss eine umfangreiche Renovierung in Auftrag gegeben. Kurz bevor die Arbeiten – leider mit erheblichen Kostenüberschreitungen – beendet waren, verstarb die alte Dame. Die geliebte Tochter erbte das fast vollendete Prunkstück, der nicht bedachte Sohn haftete kraft Erbrecht mit für alle offenen Forderungen.
„Warum zahlt der Kerl nicht?“
Ein häufiges Streitthema zwischen Unternehmen ist die Nichtbezahlung von Lieferungen und Leistungen. So war es auch im Fall eines Bauprojektes, mit dem Bauträger A seinen langjährigen Kooperationspartner Baumeister B beauftragt hatte. Mehrere Sanierungen hatten die beiden bereits erfolgreich abgewickelt.
Ruhm statt Freundschaft
Ausgangssituation: In einem Spital bestand ein heftiger Konflikt zwischen zwei Ärztinnen um ein gemeinsames Forschungsprojekt. Es ging sowohl um Ansehen als auch um lukrative Verträge mit Pharmafirmen. Eine Ärztin fühlte sich von der anderen ausgenutzt und um ihren Erfolg betrogen.
Häufige Fragen & Antworten zur Wirtschaftsmediation
Was bedeutet Wirtschaftsmediation?
Wirtschaftsmediation ist Konfliktmanagement innerhalb oder zwischen Organisationen. Es können auch gerichtsanhängige Streitigkeiten in einer Mediation gelöst werden.
Mehr Information zum Thema Wirtschaftsmediation finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer.
Kann ich meinen Anwalt in die Wirtschaftsmediation mitbringen?
Bei gerichtsanhängigen Verfahren ist es möglich, den Anwalt oder die Anwältin in die Mediation mitzubringen – wenn dies von beiden Seiten gewünscht wird und mit dem Mediator/der Mediatorin so vereinbart wurde.
Was passiert wenn es nicht funktioniert? Welches Risiko gehe ich ein?
Da eine Mediation fast immer zu einer Verbesserung der Gesprächs- und Vertrauensbasis führt, ist das Risiko sehr gering. Mediation trägt meist auch dann zur Lösungsfindung bei, wenn die vollständige Lösung nicht in der Mediation gefunden wird. Somit erspart die Mediation oft auch Zeit und Kosten in einem nachgelagerten Gerichtsverfahren.
Wenn die Wirtschaftsmediation keine Einigung bringt, kann ich zu Gericht zurück?
Ja. Am BMJ eingetragene Mediator*innen unterliegen dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz. Dieses sieht eine Fristenhemmung vor, sodass ein allenfalls begonnenes Gerichtsverfahren während der Mediation „steht“ und nach einer allenfalls abgebrochenen Mediation fortgesetzt werden kann. Für die Details im Einzelfall sollten Sie sich mit Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin beraten.
Wie finde ich einen guten Wirtschaftsmediator/eine gute Wirtschaftsmediatorin?
Eingetragene Mediator*innen finden Sie auf der Liste des Bundesministeriums für Justiz. Es verfügen aber nicht alle über ausreichende Praxis in Mediation bzw. sind nicht alle auch in Wirtschaftsfragen tätig. Am besten nach der spezifischen Erfahrung und ggf. Referenzen fragen.
Wann ist von einer Wirtschaftsmediation abzuraten?
Es gibt viele gute Gründe, keine (Wirtschafts-) Mediation zu machen. Einer davon ist, wenn – z.B. als Präzedenzfall – ein Gerichtsurteil gewünscht wird. Ein anderer, wenn die internen Berichtswege einer Organisation es erschweren, dass ein Verhandlungsergebnis akzeptiert und wertgeschätzt wird. Auch massive persönliche Abneigungen gegenüber anderen Beteiligten können ein Grund sein, den Konflikt lieber anders (oder gar nicht) zu lösen. Auch dann, wenn keine weitere Arbeitsbeziehung oder Geschäftsbeziehung zu erwarten ist und ein Konflikt ausschließlich auf der Sachebene gelöst werden soll, ist der Sinn einer Mediation zu überdenken.
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