Ziel eines Konfliktes oder einer Auseinandersetzungsoll nicht der Sieg, sondern der Fortschritt sein.
Joseph Joubert

Wirtschaftsmediation

Einigung ermöglichen – strukturiert, vertraulich, außergerichtlich

Wenn Konflikte festgefahren sind und Gespräche nicht mehr weiterführen, braucht es einen professionell begleiteten Rahmen. Wirtschaftsmediation bietet eine strukturierte und vertrauliche Möglichkeit, Konflikte ohne Gerichtsverfahren zu klären und tragfähige Vereinbarungen zu entwickeln, die von allen Beteiligten selbst entschieden werden.

Wir begleiten Organisationen, Führungskräfte und Geschäftspartner:innen in anspruchsvollen Verhandlungssituationen. Mit unserer Erfahrung in Mediation und Konfliktprozessen machen wir Interessen sichtbar, lösen Blockaden und schaffen die Basis für tragfähige Entscheidungen.

Wirtschaftsmediation ist besonders sinnvoll, wenn …

Konkrete Angebote:

  • Eine Führungskraft wird von außen neu ins Unternehmen geholt. Das lange Jahre eingespielte Team hätte sich eine andere Leitung gewünscht. Unterschiedliche Verständnisse über Unternehmens- und Führungskultur werden sichtbar. Interessenunterschiede führen zu Spannungen.
  • Die charismatische, von allen Mitarbeitenden geschätzte und geliebte Führungskraft geht in Pension oder geht einen neuen Karriereschritt. Große Fußstapfen bleiben zurück. Wer wird in sie treten können?
  • Unterschiedliche Arbeitsstile, Persönlichkeitsstrukturen oder fachliche Zugänge … es gibt viele verständliche Gründe, sich in der Zusammenarbeit uneins zu werden. Die Freude an der Arbeit sinkt, Anfälligkeit für Krankenstände steigt, man denkt bereits an einen Jobwechsel, innere Kündigung geht auf Kosten der Arbeitsmoral. Und oft sind Missverständnisse der Motor von Konflikten.
  • Mehrere Jahre hat die Zusammenarbeit im beidseitigen Interesse geklappt. Und dann auf einmal ein Missverständnis, ein Fehler in der Auftragsabwicklung, zwei Beteiligte können nicht miteinander, Schuldzuweisungen folgen – und schon ist die Fortsetzung einer erfolgreichen Zusammenarbeit infrage gestellt.
  • Egal ob Lebensmittelhandel oder Bauindustrie, Versicherungssparte oder Kfz-Branche – an jeder Schnittstelle lauert ein Missgeschick, das sich schnell zu einem handfesten Streit ausweiten kann. Beidseitiger Nutzen tritt in den Hintergrund und macht Platz für schlechte Stimmung, kostspieligen Stopp von Projekten und Kooperationen.

Ob individuelles Dienstverhältnis oder Betriebsvereinbarung – aus unterschiedlichen wirtschaftlichen Interessen werden soziale Spannungen und schnell ein handfester Konflikt am Arbeits- und Sozialgericht. Entscheidungen dauern lange, die Zeit der Unklarheit belastet die Zusammenarbeit zusätzlich. Und das Ergebnis trifft den Nagel für beide Seiten oft nicht auf den Kopf.

Gerichtsanhängige Verfahren sind oft nicht nur mit langer Dauer verbunden, sondern stellen sich häufig als „Stellvertreterkriege“ heraus. Die eigentlich Betroffenen kommen spät, eingeschränkt oder gar nicht zu Wort. Anwält*innen und Richter*innen versuchen als Externe ihr Bestes, um den Streit zu einer gütlichen Entscheidung zu führen – und doch passt diese nicht in die Welt der Betroffenen. Die Entscheidungsautonomie der eigentlichen Expert*innen bleibt auf der Strecke.

  • Der jahrzehntelange pionierhafte Aufbau hat zu wirtschaftlichem Erfolg und Anerkennung geführt. Nun wird es Zeit, an eine Übergabe zu denken. In der Zusammenarbeit zwischen Alt und Jung sowie ersten Gesprächen in der Sache werden unterschiedliche Sichtweisen über Unternehmensführung sichtbar.
  • Familienunternehmen über mehrere Generationen sind nicht nur ein Erfolgsrezept ganzer Volkswirtschaften, sondern spielen sich auch auf mehreren Kanälen ab, weil die Rollen mannigfach sind: Eltern – Kinder, Vorgesetzte – Mitarbeiter, Vorgänger – Nachfolger, Eigentümer – Erben. Die Klärung von struktureller Unternehmensnachfolge geht einher mit familieninternen Erbschaftsthemen.

Die Boomers haben ihre Chance genützt und ein stolzes Vermögen, Liegenschaften, Wertgegenstände, Familienerbe, vielleicht auch Geldwerte geschaffen bzw. schon von ihren Vorgänger*innen bewahrt. Ihre Sorge gilt dem Erhalt dieser Werte innerhalb der Familie, Fairness gegenüber allen Erben, Wahrung des Ansehens für die erworbenen Verdienste. Die Millennials sind unter anderen Wertvorstellungen groß geworden, haben andere Ausbildungen genossen, haben einen anderen Blick auf die Herausforderungen und Qualitäten des (eigenen) Lebens und der Umwelt. Sie haben ihre Wohnsituation längst geregelt, der Bezug zu manchen Werten der Erblasser*innen ist anders. Und nun geht es um die Weitergabe von Werten, die unterschiedlich gesehen werden.

Wirtschaftsmediation - Fallbeispiele

Bruderzwist im Hause H

Die Millionenerbin hatte für ihr Schloss eine umfangreiche Renovierung in Auftrag gegeben. Kurz bevor die Arbeiten – leider mit erheblichen Kostenüberschreitungen – beendet waren, verstarb die alte Dame. Die geliebte Tochter erbte das fast vollendete Prunkstück, der nicht bedachte Sohn haftete kraft Erbrecht mit für alle offenen Forderungen.

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„Warum zahlt der Kerl nicht?“

Ein häufiges Streitthema zwischen Unternehmen ist die Nichtbezahlung von Lieferungen und Leistungen. So war es auch im Fall eines Bauprojektes, mit dem Bauträger A seinen langjährigen Kooperationspartner Baumeister B beauftragt hatte. Mehrere Sanierungen hatten die beiden bereits erfolgreich abgewickelt.

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Ruhm statt Freundschaft

Ausgangssituation: In einem Spital bestand ein heftiger Konflikt zwischen zwei Ärztinnen um ein gemeinsames Forschungsprojekt. Es ging sowohl um Ansehen als auch um lukrative Verträge mit Pharmafirmen. Eine Ärztin fühlte sich von der anderen ausgenutzt und um ihren Erfolg betrogen.

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Häufige Fragen & Antworten zur Wirtschaftsmediation

Wirtschaftsmediation ist Konfliktmanagement innerhalb oder zwischen Organisationen. Es können auch gerichtsanhängige Streitigkeiten in einer Mediation gelöst werden.

Mehr Information zum Thema Wirtschaftsmediation finden Sie auf der Website der Wirtschaftskammer.

Bei gerichtsanhängigen Verfahren ist es möglich, den Anwalt oder die Anwältin in die Mediation mitzubringen – wenn dies von beiden Seiten gewünscht wird und mit dem Mediator/der Mediatorin so vereinbart wurde.

Da eine Mediation fast immer zu einer Verbesserung der Gesprächs- und Vertrauensbasis führt, ist das Risiko sehr gering. Mediation trägt meist auch dann zur Lösungsfindung bei, wenn die vollständige Lösung nicht in der Mediation gefunden wird. Somit erspart die Mediation oft auch Zeit und Kosten in einem nachgelagerten Gerichtsverfahren.

Ja. Am BMJ eingetragene Mediator*innen unterliegen dem Zivilrechts-Mediations-Gesetz. Dieses sieht eine Fristenhemmung vor, sodass ein allenfalls begonnenes Gerichtsverfahren während der Mediation „steht“ und nach einer allenfalls abgebrochenen Mediation fortgesetzt werden kann. Für die Details im Einzelfall sollten Sie sich mit Ihrem Anwalt/Ihrer Anwältin beraten.

Eingetragene Mediator*innen finden Sie auf der Liste des Bundesministeriums für Justiz. Es verfügen aber nicht alle über ausreichende Praxis in Mediation bzw. sind nicht alle auch in Wirtschaftsfragen tätig. Am besten nach der spezifischen Erfahrung und ggf. Referenzen fragen.

Es gibt viele gute Gründe, keine (Wirtschafts-) Mediation zu machen. Einer davon ist, wenn – z.B. als Präzedenzfall – ein Gerichtsurteil gewünscht wird. Ein anderer, wenn die internen Berichtswege einer Organisation es erschweren, dass ein Verhandlungsergebnis akzeptiert und wertgeschätzt wird. Auch massive persönliche Abneigungen gegenüber anderen Beteiligten können ein Grund sein, den Konflikt lieber anders (oder gar nicht) zu lösen. Auch dann, wenn keine weitere Arbeitsbeziehung oder Geschäftsbeziehung zu erwarten ist und ein Konflikt ausschließlich auf der Sachebene gelöst werden soll, ist der Sinn einer Mediation zu überdenken.

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